Grundfähigkeitsversicherung

Als Grundfähigkeitsversicherung wird eine Risikoversicherung bezeichnet, die den Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen, Stehen, Sinnen wie Sehen, Sprechen, Hören oder Fertigkeiten wie Autofahren oder Fahrradfahren durch Auszahlung einer monatlichen Rente auffangen soll. Die Grundfähigkeitsversicherung ist kalkuliert wie eine Lebensversicherung. Die oft verglichene Multi-Risk- oder funktionelle Invaliditätsversicherung ist wie eine Unfallversicherung kalkuliert, weshalb sie zwar preislich günstiger ist, aber auch einfacher durch den Versicherer anpassbar oder sogar kündbar ist. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung sind nachträgliche Anpassungen, wie bei jeder Lebensversicherung, nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach den §§ § 163 VVG oder § 314 VAG, möglich. Sie kann in dieser Form nur als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.