Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine seit dem Mittelalter vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums. Sie wurde im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts im Zuge der Bauernbefreiung und der Einführung moderner staatlicher Verwaltung nach und nach ersetzt.

Grundherrschaft bezeichnet die Verfügungsgewalt der Herren über die Bauern auf der Grundlage der Verfügung über das Land. Es handelt sich um einen kennzeichnenden Begriff für die mittelalterliche und neuzeitliche Sozial- und Rechtsgeschichte, der erst in neuzeitlichen Quellen vorkommt. Sie entstand seit dem 8. Jahrhundert im Kernraum des Frankenreichs und in der Poebene in der Nachfolge der spätrömischen Bewirtschaftung von Großgrundbesitz mit Sklaven und Kolonen. Es gab ein zweigeteiltes System, in dem die Hörigen einerseits für den Grundherrn arbeiteten und andererseits ein kleines Stück Land für den eigenen Bedarf überlassen bekamen.

  1. Alfred Zangger: Grundherrschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 2013.
  2. Bernhard Jussen: Die Franken: Geschichte, Gesellschaft, Kultur. Nr. 2799. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66181-5, S. 123 f.