Grundlastfähigkeit

Als Grundlastfähigkeit (engl. dispatchable) wird die Fähigkeit eines Kraftwerks bzw. von Kraftwerkstypen zur dauerhaften Bereitstellung von elektrischer Energie bezeichnet, ohne dass es dabei zu häufigen oder längere Unterbrechungen kommt.

  1. Grundlast. RP-Energie-Lexikon. Abgerufen am 4. Juli 2020.