Grundpfandrecht

Grundpfandrechte begründen im Sachenrecht Pfand- und Verwertungsrechte an Grundstücken, denn der Eigentümer des Grundstücks ist zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet, wenn gegen ihn ein vollstreckbarer Zahlungsanspruch aus der durch das Grundpfandrecht gesicherten Forderung besteht.

Grundpfandrechte sind die Hypothek, die Grund- und die Rentenschuld. Teilweise können Grundpfandrechte auch an grundstücksgleichen Rechten begründet werden.