Grundsatz II

Der Grundsatz II (auch: Liquiditätsgrundsatz) war im Bankwesen eine Verwaltungsvorschrift des ehemaligen Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, in der Kreditinstitute verpflichtet wurden, jederzeit ausreichende Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Vorschrift konkretisierte damit § 11 KWG. Zum 1. Januar 2007 wurde der Grundsatz II durch die Liquiditätsverordnung abgelöst.