Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) ist eine seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit von Personen, die nicht mehr im Arbeitsleben stehen (über dem Rentenalter oder erwerbsunfähig). Sie greift, wenn das eigene Einkommen (z. B. Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, plus zusätzliche private Einkünfte) nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht.

Wem hingegen das Aufnehmen einer Arbeit noch zumutbar ist (Alter unter dem Rentenalter und nicht erwerbsunfähig), der erhält stattdessen Grundsicherung für Arbeitssuchende (auch bekannt als Bürgergeld bzw. „Arbeitslosengeld II“ oder früher „Hartz IV“), mit welchem eine aktive Vermittlung in den Arbeitsmarkt verbunden ist.

  1. Bürgergeld und Grundsicherung: Wichtige Unterschiede. In: Arbeitslosenselbsthilfe. 5. Oktober 2024, abgerufen am 10. Februar 2025.