Grundstücksrecht
Grundstücksrecht (auch Immobilienrecht genannt) bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den wichtigen Vorschriften beschäftigt, die in den Bereichen des Erwerbs, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken eine Rolle spielen. Grundstücksrecht wird oft als Immobilienrecht bezeichnet, obwohl der Begriff Immobilienrecht kein einheitliches Rechtsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland umfasst. Das Grundstücksrecht und das Immobilienrecht umfassen verschiedene einzelne Spezialgesetze. Das wichtigste ist das BGB 3. Buch Sachenrecht.