Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert ist im deutschen Steuerrecht ein Wert für inländische Grundstücke des Grundvermögens und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, der auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren vom Finanzamt berechnet und festgestellt wird und für den Grundsteuermessbetrag und damit für die Grundsteuer als Bemessungsgrundlage dient. Er löst den Einheitswert ab, der im Jahr 2018 in seiner veralteten Form für verfassungswidrig erklärt wurde. Rechtsgrundlagen für den Grundsteuerwert sind das Bewertungsgesetz (Bundesgesetz) oder die Grundsteuergesetze der Bundesländer. In einigen Bundesländern wird die Grundsteuer-Bemessungsgrundlage des Grundvermögens auch vollständig anders bezeichnet, z. B. als wertunabhängiger Äquivalenzbetrag. Den Grundsteuerwert des Bundesgesetzes wenden die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an.

Grundsteuerwerte wurden erstmals auf den Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt, im Rahmen einer sogenannten Hauptfeststellung. Wirksam wurden die Neubewertungen erstmals ab 1. Januar 2025 mit der ersten Hauptveranlagung zur (reformierten) Grundsteuer.