Gutshof

Gutshof bezeichnet wörtlich die landwirtschaftlichen Hofgebäude eines größeren Agrarbetriebes (also die Viehställe, Getreide- und Heuspeicher, Scheunen, Traktorenstände, Gesindehäuser, Werkstatt, Schmiede, Mühle, Hofmolkerei etc.). Das Wohnhaus des Besitzers, wie auch die Unterkünfte der Angestellten, kann in Lage der Betriebsstätte integriert sein, jedoch auch davon abgetrennt liegen.

Doch wird der Begriff Gutshof öfters auch auf den Gesamtbetrieb, der selbst als Gut bezeichnet wird, ausgedehnt (einschließlich der Betriebsflächen, also Äcker, Grünland, Forst, Teiche, Unland, sogar Weiler etc.) und somit als Synonym für ein Gut verwendet. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus verwaltet werden, nennt man Vorwerke.