Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege (HKP) ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung von den Krankenkassen bezahlt und ist gesetzlich in § 37 SGB V normiert. Außerklinische Intensivpflege (AIK) ist eine Spezialisierung der Häuslichen Krankenpflege.

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, einer Leistung der Pflegeversicherung.