Höchstpreisedikt

Das Höchstpreisedikt (lat.: Edictum (Diocletiani) et collegarum de pretiis rerum venalium), benannt nach dem römischen Kaiser Diokletian, wurde 301 n. Chr. von den römischen Tetrarchen erlassen und galt für das gesamte Reichsgebiet. Es setzte als Preiskontrollgesetz Höchstpreise für eine Vielzahl von Produkten und Leistungen fest, deren Überschreitung in der ultima ratio mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. Das Edikt war eine gesetzliche Intervention des Staates mit dem wirtschaftspolitischen Ziel der Korrektur von Marktstörungen und dem Aufhalten der Inflation, die sich während der Reichskrise des 3. Jahrhunderts verschärft hatte. Die neuere Forschung hält es auch für denkbar, dass das Edikt der Reduzierung der unverhältnismäßig hohen Staatsausgaben diente.

  1. Detlef Liebs, in Reinhart Herzog, Peter Lebrecht Schmidt (Hrsg.): Handbuch der lateinischen Literatur der Antike. Band 5: Reinhart Herzog (Hrsg.): Restauration und Erneuerung. Die Literatur von 284 bis 374 n. Chr., 1989. § 503, S. 58.
  2. Seiner Rechtsform nach handelte es sich um ein edictum ad provinciales, nachdem Diokletian in der römischen Regionalstruktur grundlegende Verwaltungsreformen durchgeführt hatte.
  3. Christoph F. Wetzler: Rechtsstaat und Absolutismus. Überlegungen zur Verfassung des spätantiken Kaiserreichs anhand CJ 1.14.8. In: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge. Band 27, Duncker & Humblot, Berlin 1997, S. 73–86, hier S. 74.
  4. Vgl. Michael Alexander Speidel, in Historia, Band 58 (2009). S. 486–505.