Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis einwirkt (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerste, in vernünftiger Weise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (subjektive Voraussetzung). In der juristischen Fachsprache wird die lateinische Phrase Vis maior verwendet.

  1. BAG, Urteil vom 7. November 2002, Az.: 2 AZR 297/01. Abgerufen am 26. April 2022.
  2. Rechtswörterbuch - oerak.at. Abgerufen am 25. November 2025.