Höhere Lehranstalt (Deutsches Reich)

Als höhere Lehranstalten wurden im Deutschen Reich, insbesondere in Preußen, nach der Wehrordnung (§ 90, Tit. 1 vom 28. September 1875) mehrere Arten von Lehranstalten bezeichnet, die höhere Bildung anboten. Aufgrund der Verknüpfung mit dem einjährigen Militärdienst, fielen zunächst die höheren Mädchenschulen und Lehrerseminare nicht darunter.