Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998

Basisdaten
Titel: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998
Langtitel: Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden
Abkürzung: HSG 1998
Früherer Titel: Hochschülerschaftsgesetz 1998
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Hochschulrecht
Fundstelle: BGBl. I Nr. 22/1999
Datum des Gesetzes: 12. Jänner 1999
Inkrafttretensdatum: 1. Februar 1999
Letzte Änderung: 1. Jänner 2015
Außerkrafttretensdatum: 30. September 2014 (mit Ausnahme der § 20a Abs. 1 bis 6 und 8, die mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten sind, und des § 58a, der noch in Geltung steht)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (offizielle Abkürzung: HSG 1998) war ein österreichisches Bundesgesetz, in dem die Organisation der Studierendenvertretung an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie an der Universität für Weiterbildung Krems geregelt war. Indirekt galt es auch für die Studierenden an den Fachhochschulen. Erstmals kundgemacht wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt I Nr. 22/1999. Heute steht nur mehr der § 58a des Gesetzes in Geltung; im Übrigen wurde das HSG 1998 durch das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 abgelöst.