Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung in Deutschland, zu deren Einführung maßgeblich der Versicherungsunternehmer Carl Gottlob Molt beigetragen hat, ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Die Hauptpflichten des Versicherers aus dem Vertrag bestehen in erster Linie in der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter gegen den Versicherungsnehmer (§ 101 VVG) und in zweiter Linie in der Freistellung des Versicherungsnehmers bei berechtigten Schadensersatzansprüchen des Geschädigten (§ 100 VVG). Die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers besteht in der Zahlung der Versicherungsprämie.

  1. Molt, Peter. In: Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 855.