Handelsbuch
Handelsbuch (englisch Trading book) ist im Kreditwesen der bankenaufsichtsrechtliche Begriff für alle Risikopositionen, die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis- und/oder Zinsschwankungen gehalten werden. Komplementärbegriff ist das Anlagebuch.
Nicht verwechselt werden darf dieser Begriff mit „Handelsbüchern“ im Sinne des § 238 HGB. Dies sind Aufzeichnungen, aus denen die Handelsgeschäfte und die Vermögenslage eines Kaufmanns nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich sind.