Handelsrecht (Bulgarien)
Das Handelsrecht in Bulgarien reguliert die Geschäftstätigkeit der Kaufleute. Im bulgarischen Handelsgesetz (bulgarisch Търговски закон) findet sich die rechtliche Regelung des Handelsrechts. Theoretisch wird das Handelsrecht in zwei Teilen abgesondert – Allgemeiner Teil und Handelsgeschäfte. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen die kaufmännischen Beziehungen unter den Geschäftspartnern und die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen jedes Kaufmannes zu anderen Unternehmern.
- ↑ Търговски закон (Bulgarian)