Harmonielehre

Unter Harmonielehre wird die systematische Erfassung der Akkordgestalten und des tonalen Klangraumes verstanden, verbunden mit methodischen Anleitungen (etwa im Tonsatz) zur möglichst fehlerfreien Handhabung der Klangverbindungen im Sinne der traditionellen Vorgaben der Musik innerhalb der Epoche der Dur-Moll-Tonalität (ca. 1600 bis ins 20. Jahrhundert). Demnach gilt „neben dem Aufbau der Akkorde insbesondere die Verbindung der Klänge zu musikalisch logischen Folgen“ als zentraler Gegenstand der Harmonielehre als Unterrichtsfach.

  1. Wieland Ziegenrücker: ABC Musik. Allgemeine Musiklehre. 6. Auflage. Breitkopf & Härtel, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-7651-0309-4, S. 152.