Hauptausschuss

Als Hauptausschuss wird ein repräsentativ zusammengesetzter Teil eines Parlaments oder eines sonstigen größeren Gremiums bezeichnet. Manche Parlamente besitzen permanente Hauptausschüsse, deren Zuständigkeiten in der Verfassung oder Geschäftsordnung des Parlaments geregelt sind. Beispielsweise kann dies die inhaltliche Vorbereitung der Vollversammlungen des Parlaments oder die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen beinhalten. Ein Hauptausschuss kann auch für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden um die Aufgaben anderer Ausschüsse bis zu deren Konstituierung zu übernehmen. Dies ist zum Beispiel manchmal im Deutschen Bundestag der Fall.

Nationalparlamente haben neben den Hauptausschüssen noch eine größere Anzahl von Fachausschüssen, die sich im Allgemeinen nach den Zuständigkeiten der Ministerien gliedern – zum Beispiel Justiz-, Verteidigungs- und Sozialausschuss.