Hauptmangel
Als Hauptmangel (auch Hauptgewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis zum 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen.
Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Zuge der EU-Harmonisierung wurden zum 1. Januar 2002 diese Vorschriften ersatzlos gestrichen. Heute gilt für den Viehhandel dieselbe Gewährleistung wie für Sachen. Eine Ankaufsuntersuchung wird weiterhin empfohlen.
- ↑ Torsten Sonneborn: Aktueller Leitfaden zum Pferdekaufrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung Lüdenscheid (ohne Jahr).