Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland
Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland war die 1948/49 nötig gewordene Suche nach einem Regierungssitz des westdeutschen Teilstaats. Der Begriff „Hauptstadt“ wurde bewusst vermieden und der vorläufige Charakter durch den Begriff „Regierungssitz“ unterstrichen; dennoch wurde das Problem meist als Hauptstadtfrage bezeichnet. Bei der Hauptstadt sollte es sich um ein Provisorium handeln, was in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck kam. Der deutsche Staatsrechtler und Politiker Adolf Süsterhenn (CDU) betonte später, dass von allen Parteien „mit Recht der fragmentarische, der provisorische Charakter dieses von uns zu schaffenden Gebildes mit unerhörter Schärfe und Deutlichkeit herausgestellt und betont“ worden sei.
Die Vereinbarung über den weiteren Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt vom 11. September 1975 wird auch als „erster Hauptstadtvertrag“ bezeichnet; in der ersten Vereinbarung dieser Art zwischen Bonn, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund vom 15. Juli 1970 wird Bonn dagegen nur „Sitz der Bundesregierung“ genannt.
- ↑ Sascha Stienen: Der erste Hauptstadtvertrag, ga.de vom 5. September 2015, abgerufen am 25. Februar 2026.
- ↑ Heute vor 50 Jahren ist der erste Bonn-Vertrag unterzeichnet worden!, offizielle Facebook-Seite der der Bundesstadt Bonn vom 15. Juli 2020, abgerufen am 25. Februar 2026.