Hauptverhandlungsprotokoll
Das Hauptverhandlungsprotokoll (auch Sitzungsprotokoll oder Sitzungsniederschríft) beurkundet im deutschen Strafprozess den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung. Die Anfertigung eines Protokolls ist in § 271 Absatz 1 StPO vorgeschrieben. Das Hauptverhandlungsprotokoll ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 348 StGB.
- ↑ BGH, Urteil vom 13. Mai 2015, Az. 3 StR 498/14, openjur.de am Ende.