Hauptzollamt

Hauptzollämter, kurz HZA, sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) gem. § 1 Nr. 3, § 12 Abs. 2 FVG örtliche Einrichtungen der deutschen Bundesfinanzbehörden. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde.