Hausfriedensbruch (Österreich)

Der Hausfriedensbruch ist in Österreich das Eindringen in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung von Gewalt. Das Delikt fällt in den dritten Abschnitt des StGB („Strafbare Handlungen gegen die Freiheit“) und wird durch den § 109 geregelt.