Heilbad

Heilbad ist ein im deutschsprachigen Raum an Ortschaften mit medizinischen Einrichtungen für Kurmaßnahmen vergebenes Prädikat für spezialisierte Kurorte. In Deutschland werden die Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen vom Deutschen Heilbäderverband e. V. aufgestellt und aktualisiert. Kneippkurorte, Heilklimatische Kurorte und Seebäder sind keine Heilbäder, sofern sie über keine Heilquellen (Quellen mit Heilwasser) oder Moorheilbäder verfügen. Der für ein Heilbad vergebene Namenszusatz „Bad“ ist nicht zwangsläufig an selbständige Gemeinden gekoppelt, sondern kann auch von Stadtteilen geführt werden, wie z. B. Bonn-Bad Godesberg oder Stuttgart-Bad Cannstatt. Zudem gibt es prädikatisierte Heilbäder in Deutschland, die den Zusatz „Bad“ ihrem Ortsnamen nicht voranstellen (z. B. Aachen (zertifiziert als Heilbäder sind die Stadtteile Burtscheid und Monheimsallee), Wiesbaden, Herbstein, Holm) In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Heilbäder auch dann die Bezeichnung „Bad“ vor dem Ortsnamen zeitlich unbeschränkt führen, wenn die qualitativen Voraussetzungen für den Heilbad-Status nicht mehr aktuell sind, diese zum Stichtag 26. Februar 1993 jedoch zutreffend waren. Dies betrifft zum Beispiel Bad Kleinen.

  1. Die Begriffsbestimmungen. Deutscher Heilbäderverband e. V., abgerufen am 10. August 2022.
  2. Übersicht der anerkannten Heilbäder- und Kurorte. In: www.bva.bund.de. Bundesverwaltungsamt, 9. Januar 2025, abgerufen am 8. April 2025.
  3. https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-KurortGMVrahmen. Abgerufen am 12. April 2025.