Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)

Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis sind seit 1993 in Deutschland neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, allerdings – anders als diese – ohne Eintrag ins Arztregister und ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Sie dürfen nicht die geschützte Berufsbezeichnung Psychotherapeut führen.