Heimatloser Ausländer
Heimatloser Ausländer ist nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) eine in Deutschland verwendete Bezeichnung für fremde Staatsangehörige oder Staatenlose, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge und Verschleppte des NS-Regimes, insbesondere als ehemalige Zwangsarbeiter im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder Berlin (West) aufhielten.
- ↑ Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAuslG) vom 25. April 1951 (PDF-Datei; 15 kB)