Heiratsversicherung

Die Heirats- oder Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die von einem Versicherungsnehmer, oft den Eltern oder einem Elternteil, für ein unterhaltsberechtigtes Kind als dem Begünstigten abgeschlossen werden kann. Für ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossene Versicherungen werden die gezahlten Prämien nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Versicherungsleistung muss versteuert werden.

  1. vgl. AG Weilburg, Beschluss vom 18. Oktober 2012 – 24 F 536/12
  2. Hans-Otto Burschel: Die Aussteuerversicherung beck-community, 7. November 2012.
  3. 2005 fällt das Steuerprivileg: Lebensversicherungen im Winterschlussverkauf Handelsblatt, 27. November 2004.