Herkunftslandprinzip
Mit Herkunftsland- beziehungsweise Ursprungslandprinzip bezeichnet man mehrere Prinzipien, die die Rechtsstellung von Waren- und Dienstleistungsanbietern in einem gemeinsamen Markt wie etwa der Europäischen Union im grenzüberschreitenden Verkehr regeln.
Dabei finden die Regeln des Herkunftslandes Anwendung.