Hilfen zur Gesundheit
Die Hilfen zur Gesundheit sind eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie soll Bedürftigen, die nicht krankenversichert sind, einen Zugang zu Leistungen der Gesundheitsfürsorge ermöglichen.
Die Hilfen zur Gesundheit sind eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie soll Bedürftigen, die nicht krankenversichert sind, einen Zugang zu Leistungen der Gesundheitsfürsorge ermöglichen.