Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Entwicklung des Hinterbliebenen-Pauschbetrags
ZeitraumFreibetrag pro Person
seit 2002370 €

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuerrecht. Er wird Hinterbliebenen von bestimmten Todesopfern gewährt und mindert als außergewöhnliche Belastung in Höhe von 370 Euro das zu versteuernde Einkommen der Hinterbliebenen.