Hinterlegung (Recht)
Die Hinterlegung (lat. depositio) bezeichnet die Übergabe von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Urkunden an eine Hinterlegungsstelle, sofern dafür ein gesetzlicher Hinterlegungsgrund besteht.
Die Hinterlegung (lat. depositio) bezeichnet die Übergabe von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Urkunden an eine Hinterlegungsstelle, sofern dafür ein gesetzlicher Hinterlegungsgrund besteht.