Hinzuverdienstgrenze
Hinzuverdienstgrenzen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) regeln, in welcher Höhe Rentenbezieher zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass der Hinzuverdienst die Höhe der Rente kürzt. Auch wird damit geregelt, in welchem Umfang ein Teilrentenanspruch besteht, wenn ein Hinzuverdienst erzielt wird. Hinzuverdienstgrenzen gelten seit 2023 nur bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; sie sind in § 96a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Bis Ende 2022 galten Hinzuverdienstgrenzen außerdem nach § 34 SGB VI bei vorgezogenen Altersrenten (vor Erreichen der Regelaltersgrenze).