Hochgeschwindigkeitsverkehr
Bei der Eisenbahn bezeichnet Hochgeschwindigkeitsverkehr den fahrplanmäßigen Zugverkehr mit Hochgeschwindigkeitszügen auf Schnellfahrstrecken mit Höchstgeschwindigkeiten von mindestens 200 km/h, wobei teilweise – je nach Ausbaustandard und Region – erst ab 250 km/h zur Hochgeschwindigkeit gezählt wird.