Hochschule Osnabrück

Hochschule Osnabrück
Gründung 1971/2003
Trägerschaft Stiftung öffentlichen Rechts
Ort Osnabrück, Lingen (Ems)
Bundesland Niedersachsen Niedersachsen
Land Deutschland Deutschland
Präsident Alexander Schmehmann
Studierende 12.906 (Ws 2023/24)
Mitarbeiter 1.360 (2023)
davon Professoren 300 (2022)
Jahresetat 128,64 Mio. € (inkl. Drittmittel) (2018)
Website www.hs-osnabrueck.de

Die Hochschule Osnabrück (ehemals: Fachhochschule Osnabrück) ist eine niedersächsische Fachhochschule mit Verwaltungssitz in Osnabrück. Sie besteht in ihrer heutigen Form seit 2003. Der Studienbetrieb wurde 1971 aufgenommen. Einzelne Fakultäten gehen größtenteils zurück auf Ingenieurschulen und andere höhere Fachschulen, die zum Teil schon in den 1950er Jahren Bestand hatten. Seit dem 1. Januar 2003 ist die Hochschule Osnabrück in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts übergegangen. Heute gehört zur Hochschule Osnabrück auch ein Institut für Musik. Sie bietet über 100 Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Weiterbildungsprogramme an. Neben den beiden Standorten Osnabrück-Westerberg und Osnabrück-Haste verfügt die Hochschule Osnabrück noch über einen weiteren Standort in Lingen (Ems). Im Osnabrücker Stadtteil Westerberg, befinden sich die Hörsäle, Seminarräume und Laboratorien der Fakultäten Ingenieurwissenschaften und Informatik (IuI), Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) sowie des Institutes für Musik (IfM). Die Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur (AuL) mit ihren Lehrgebäuden, Laboratorien, Gewächshäusern und Versuchsbetrieben befindet sich im Osnabrücker Stadtteil Haste inmitten eines ca. 5 Hektar großen Parks an den Ausläufern des Wiehengebirges. Am Campus Lingen ist die Fakultät Management, Kultur und Technik (MKT) untergebracht.

  1. Hochschule Osnabrück: Präsidium, abgerufen am 16. Oktober 2024.
  2. TITEL. Abgerufen am 19. November 2025.
  3. 1 2 TITEL. Abgerufen am 19. November 2025.
  4. Hochschule Osnabrück: WIR in Zahlen – Jahresbericht 2018 (Memento des Originals vom 20. Oktober 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. abgerufen am 20. Oktober 2019, S. 25 (PDF).
  5. § 1 Stiftung FH Osnabrück-Verordnung (StiftVO-FHOS), vgl. auch Doreen Kirmse: Kein Widerspruchsrecht nach § 613a VI BGB bei gesetzlich angeordnetem Übergang des Arbeitsverhältnisses – Stiftungen als Träger von Wissenschafts- und Kultureinrichtungen. In: NJW. 2006, S. 3325, 3327.
  6. Ohne Verfasser: Lingen – Lokhalle wird FH. In: Immobilien Zeitung. 2. August 2007, S. 18.