Hochsee-Enklave im Ochotskischen Meer

Aufgrund ihrer Form (wie eine Erdnuss) wird eine Meeresfläche im Ochotskischen Meer, die bzgl. Seerecht eine Hochsee-Enklave bildet, im Englischen Peanut Hole – auf Deutsch Erdnussloch – genannt. Da die Fläche weiter als 200 Seemeilen von allen umliegenden Landmassen entfernt liegt, gilt auf ihr das Seevölkerrecht, was ein Teil des internationalen Seerechts ist, auch wenn sämtliche umliegenden Landmassen zum selben Staat gehören. Die Fläche ist etwa 35 sm breit und 300 sm lang mit einer Oberfläche von ca. 10.500 Quadratseemeilen.

Diese Seerechts-Enklave wird vom Abstand zum russischen Festland im Norden, der Halbinsel Kamtschatka im Osten, der Inselkette Kurilen im Süden und der Insel Sachalin im Westen gebildet. Dieses Meeresgebiet ist in seiner 200-sm-Grenze, die die ausschließliche Wirtschaftszone territorialer Entitäten markiert, vollständig von russischem Hoheitsgebiet (Exclusive Economic Zone, EEZ) eingeschlossen und nicht mit anderen internationalen Gewässern verbunden. Innerhalb dieser EEZ kann Russland alleinig Fischfang betreiben oder Konzessionen an andere Staaten vergeben.

Die Enklave war von 1991 bis 2014 Gegenstand internationaler Streitigkeiten. Im März 2014 wurde die Meeresfläche der Verfügungsberechtigung Russlands zugesprochen, auch wenn die EEZ kein Hoheitsgebiet, sondern ein Gebiet besonderer Hoheitsrechte und effektiver Gerichtsbarkeit ist.

Ein ähnliches Gebilde existiert südlich der japanischen Hauptinseln. Im Unterschied zum Ochotskischen Meer wird diese Enklave aber nicht von festen Landmassen, sondern von Inselketten geformt, die einen wesentlich höheren Meerwasseraustausch und Wechsel von Fischbeständen erlauben. Weitere Hochsee-Enklaven gibt es im Europäischen Nordmeer, in der Barentssee, im Beringmeer und im Golf von Mexiko. Siehe auch die Karte im Artikel Internationale Gewässer.

    1. S. 443.
  1. William T. Burke: The International law of Fisheries, Oxford University Press, New York 1994, S. 31.