Hofbrauhaus

Viele als Hofbrauhaus (auch: Hofbräuhaus oder kurz Hofbräu) bezeichnete Brauereien oder Brauhäuser leiten ihr Präfix Hof von dem Umstand ab, dass sie zu Zeiten fürstlicher Regenten als Hoflieferanten das Privileg besaßen, einen Hofstaat mit Bier zu versorgen.

Dagegen leiten die Hofbräuhäuser in Altbayern den Präfix Hof von der historischen Gegebenheit ab, dass sich alle bis zum Ende des Weizenbiermonopols 1798 im Besitz der bayerischen Herzöge und Kurfürsten befunden hatten. Die Hauptaufgabe der bayerischen Hofbräuhäuser bestand hier nicht darin, den bayerischen Hofstaat mit Bier zu versorgen, sondern vielmehr den bayerischen Staatshaushalt mit Geld zu versorgen. Das Staatliche Hofbräuhaus in München, das einzige in Staatsbesitz verbliebene Hofbräuhaus, erfüllt diese Aufgabe bis heute in vorbildlicher Weise.

Es finden sich heute aber auch „Hofbrauhaus“ genannte Betriebe, deren Brauereien inzwischen ausgelagert sind und in deren historischen Gebäuden lediglich noch eine Gaststätte mit Bierausschank geführt wird.