Hofgericht (Großherzogtum Hessen)
Ein Hofgericht war zunächst in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, dann im Großherzogtums Hessen ein Obergericht, dem Oberappellationsgericht Darmstadt nachgeordnet. Hofgerichte bestanden hier bis 1879.
Ein Hofgericht war zunächst in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, dann im Großherzogtums Hessen ein Obergericht, dem Oberappellationsgericht Darmstadt nachgeordnet. Hofgerichte bestanden hier bis 1879.