Holschuld
Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt. Bei ihm sollen die Leistungshandlungen erfolgen und der Leistungserfolg eintreten. Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen.