Holzschutzmittel

Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Siehe: Holzschutz

Anstrichstoffe wie Lacke oder Farben, die nicht mit Wirkstoffen gegen holzzerstörende oder -verfärbende Organismen ausgerüstet sind oder ausschließlich Wirkstoffe zum Eigenschutz der Beschichtung enthalten, fallen nicht unter den Begriff „Holzschutzmittel“, obwohl sie durchaus zur schützenden Behandlung von Holz verwendet werden. Ebenfalls werden die Mittel zum Schutz des Holzes vor Vergrauung durch die UV-Strahlung der Sonne, die sogenannten Wetterschutzmittel, und die Mittel zum Schutz der Holzoberfläche vor Flecken, Schmutz und Staub mit gleichzeitig dekorativer Wirkung, die sogenannten Holzveredelungsmittel, nicht den Holzschutzmitteln zugeordnet. Neben der Verwendung von Holzschutzmitteln kommen auch eine Anzahl anderer Holzschutzverfahren mit vorbeugender oder bekämpfender Wirkung zum Einsatz.

In Deutschland lag der Umsatz 2014 mit Holzschutzmitteln und Lasuren in Streichqualität bei 135 Millionen Euro.

Die europäische Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012 (zuvor Richtlinie 98/8/EG vom 16. Februar 1998) über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten definiert Holzschutzmittel als Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen. Diese Produktart umfasst sowohl Präventivprodukte als auch Kurativprodukte.

  1. Umsatz mit Farben & Lacken rückläufig, Baumarktmanager, 20. Juli 2015
  2. Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.