Homogenitätsgebot

Durch das Homogenitätsgebot wird im Verfassungsrecht von Bundesstaaten sichergestellt, dass Verfassungs- und/oder Wahlrechtsgrundsätze des Bundes auch für die verfassungsmäßige Ordnung der Gliedstaaten gelten. Es begrenzt somit die Eigenständigkeit der Gliedstaaten bei der Gestaltung ihrer inneren Ordnung.