Honorar-Finanzanlagenberater

Ein Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO bietet unabhängige Finanzanlagenberatung gegen ein direkt mit dem Kunden vereinbartes Honorar an, statt auf Provisionsbasis zu arbeiten. Dadurch soll die Beratung objektiv und transparent bleiben, ohne Interessenskonflikte durch Produktvermittlungen.