Huld
Das Wort Huld hat seinen Ursprung im althochdeutschen huldi, verwandt mit dem altenglischen hylda und dem altisländischen hylli. Bei dem Nomen Huld handelt es sich um ein Adjektiv-Abstraktum zu hold. Im Mittelhochdeutschen wurde es verwendet in der Bedeutung von „Geneigtheit, Wohlwollen, Ergebenheit, Treue“. Die Verben huldic machen und hulden wurden mit Dativergänzung benutzt und bedeuten „jemandem treu, ergeben sein“ und „geneigt machen“. Der Begriff Huld ist von seinem Ursprung her ein Wort des Rechts und entstammt dem germanischen Gefolgschaftswesen mit seinem Gedanken der Gegenseitigkeit von wohlwollender Geneigtheit und Leistung auf der einen Seite und von Ergebenheit und Zuverlässigkeit auf der anderen Seite. Mit den ersten Übersetzungen der Bibel und der Homilien wandert das Wort Huld in die religiösen Texte und wird ein Wort der kirchlichen Sprache. So wird es sowohl im religiösen als auch im historischen Kontext benutzt.