Hyperinklusion

Der Begriff Hyperinklusion beschreibt eine Einbindung einer Person in gesellschaftliche Teilsysteme, Lebenszusammenhänge oder eine einzige Institution, z. B. ein Unternehmen, bei der die gesamte Lebensführung der Person (zeitlich, sozial, ökonomisch, körperlich) auf dieses Teilsystem oder diese Institution ausgerichtet ist. Folglich ist eine Teilhabe an anderen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr möglich.

Als Schöpfer des Begriffs gelten Markus Göbel und Johannes Schmidt, die darunter jenen Vorgang verstehen, „der eine Person in ein Funktionssystem inkludiert, aufgrund der Zugehörigkeit zu diesem einen aber die Relevanz der Kommunikation für ein anderes beinahe vollends verloren geht, d. h., der Inklusion in einem Fall folgt Exklusion in einem anderen.“ Die Folge kann laut Jan V. Wirth sogar die prinzipielle Unmöglichkeit der Selbstexklusion sein – hier also die Unfähigkeit, sich freiwillig aus der Hyperinklusion zu lösen –, wodurch andere Inklusionschancen beschnitten werden, so dass es zu einer Hilfebedürftigkeit kommen kann.

  1. Markus Göbel, Johannes F. K. Schmidt: Inklusion / Exklusion: Karriere, Probleme und Differenzierungen eines systemtheoretischen Begriffspaars. In: Soziale Systeme. 4, Heft 1 (1998), S. 87–117.
  2. othes.univie.ac.at
  3. Jan V. Wirth: Die Lebensführung der Gesellschaft. Grundriss einer allgemeinen Theorie. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (Wiesbaden) 2014, Kap. 7. Zitiert nach: Helmut Lambers: Rezension des Buches „Die Lebensführung der Gesellschaft“ von Jan V. Wirth. In: www.socialnet.de. Abgerufen am 26. Oktober 2019.