I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
Der I. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von insgesamt derzeit dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen. Er ist hauptsächlich für die Bereiche Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Speditions-, Lager- und Frachtrecht sowie Maklerrecht zuständig.
- ↑ Sachliche Zuständigkeit der Zivilsenate. Bundesgerichtshof, abgerufen am 31. August 2019.