II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
Der II. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.
Er ist hauptsächlich für Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht zuständig.
- ↑ Der Bundesgerichtshof - Das Gericht : Geschäftsverteilung. Abgerufen am 20. Februar 2021.