III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Der III. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen. Er ist hauptsächlich für die Bereiche Staatshaftungsrecht, Notarhaftung, Stiftungsrecht, Auftragsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag zuständig.

  1. Verteilung der Geschäfte des BGH (Memento des Originals vom 22. April 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgerufen am 22. April 2018)