IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Der IX. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist derzeit hauptsächlich für Insolvenzrecht, Anwalts- und Steuerberaterhaftung zuständig.

  1. Sachliche Zuständigkeit der Zivilsenate. BGH, abgerufen am 16. Mai 2021.