Immediatrecht
Immediatrecht oder Immediatvortragsrecht ist ein Recht zum unmittelbaren Vortrag beim Staatsoberhaupt unter Umgehung einer möglichen Zwischeninstanz bzw. regelt, wer von diesem Recht Gebrauch machen durfte.
Immediatrecht oder Immediatvortragsrecht ist ein Recht zum unmittelbaren Vortrag beim Staatsoberhaupt unter Umgehung einer möglichen Zwischeninstanz bzw. regelt, wer von diesem Recht Gebrauch machen durfte.