Imperativentheorie
Die Imperativentheorie bezeichnet in der Rechtsphilosophie bzw. in der Rechtstheorie die These, dass die Rechtsordnung ausschließlich aus präskriptiven, d. h. handlungsanleitenden Sätzen besteht. Danach enthält jeder vollständige Rechtssatz entweder ein Gebot oder ein Verbot, das mit einer Sanktionsdrohung durchgesetzt werden kann. Recht ist somit kraft Befehl, nicht weil es „richtig“ ist.
Die Imperativentheorie wurde von J. Bentham begründet. Bekannt wurde diese Theorie allerdings durch J. Austin.